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   LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 62/06   

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https://dejure.org/2007,32875
LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 62/06 (https://dejure.org/2007,32875)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2007 - 96 O 62/06 (https://dejure.org/2007,32875)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 96 O 62/06 (https://dejure.org/2007,32875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung für Baustillstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung für Baustillstand trotz Einsatz vertragswidriger Technologie? (IBR 2007, 183)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 62/06
    Eine derartige Einstandspflicht kann bestehen, wenn der Auftraggeber sich vertraglich zu einer Vorleistung verpflichtet (vgl. BGH NJW 2000, 1336, 1337).

    Der Entschädigungsanspruch kann auch dann selbständig und unabhängig neben dem Anspruch auf vereinbarte Vergütung bestehen, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Handlung nachholt und das Werk hergestellt wird (BGH NJW 2000, 1336, 1338; vgl. auch BGH NJW 2004, 2373, 2374).

    Mit dem Schreiben vom 21. Oktober 2005 hat die Klägerin darüber hinaus - wie bei einem VOB/B-Vertrag weiter erforderlich (vgl. BGH NJW 2000, 1336, 1338) - gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt, dass sie wegen hindernder Umstände zur Leistungserbringung nicht in der Lage ist.  .

    Der Anspruch umfasst nicht entgangenen Gewinn und Wagnis (vgl. insoweit BGH NJW 2000, 1336, 1338).

  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02

    Kündigung eines Bauvertrages wegen mehr als drei-monatiger Bauunterbrechung

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 62/06
    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass im Rahmen der Anwendung des § 6 VOB/B der dort verwendete Begriff der Unterbrechung, der dem des Stillstands vergleichbar ist, einer Anwendung etwa des § 6 Nr. 7 VOB/B nicht entgegen steht, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2373, 2374).

    Der Entschädigungsanspruch kann auch dann selbständig und unabhängig neben dem Anspruch auf vereinbarte Vergütung bestehen, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Handlung nachholt und das Werk hergestellt wird (BGH NJW 2000, 1336, 1338; vgl. auch BGH NJW 2004, 2373, 2374).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Behinderungsanzeige

    46.6.110 im Leistungsverzeichnis voraussetzt, dass mit dem Vortrieb bereits begonnen wurde oder jedenfalls unmittelbar ohne die Behinderung begonnen hätte (so auch LG Berlin, Urteil vom 09.02.2007, 96 O 62/06 (zitiert nach [...]) in einem gleichgelagerten Fall).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 124/08
    LG Berlin - Az. 96 O 62/06 vom 09.02.2007;.
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